Kooperationsverträge mit Alten - und Pflegeheimen
(Fortsetzung des Artikels 11/2013 zu Fragen der Gesundheitspolitik aus Sicht der Zahnmedizin)

Im Jahre 2013 wurde ein Zahnarzt zu Schadenersatzzahlungen an seine Kassenzahnärztliche Vereinigung verurteilt, weil er sich in besonderem Umfang mit der systematischen und kontinuierlichen Betreuung von Alten- und Pflegeheimbewohnern befaßt hatte. Obwohl in der einschlägigen Presse mit Sicherheit nicht die vollständigen Informationen zu diesem Fall und Urteil vorzufinden waren, um zu einer eigenen und objektiven Wertung als Leser zu kommen, stellte unsere Praxis daraufhin schweren Herzens die systematische und kontinuierliche Betreuung der Bewohner des DRK- Heims Mariental- Horst ein, um uns nicht ähnlichen Vorwürfen und Forderungen ausgesetzt zu sehen. Fortan würde es nur noch möglich sein, nicht transportfähige Heimbewohner im Heim einzeln und nach expliziter Anforderung zu behandeln, was immer nur eine Schmerzbeseitigung würde sein können.
Da wir hatten feststellen können, daß die zuvor von uns jahrelang praktizierte systematische und kontinuierliche Betreuung zu einer wesentlichen Verbesserung des Mundgesundheitszustandes der meisten Heimbewohner geführt hatte, waren wir über das Gerichtsurteil besonders traurig, nicht zuletzt auch deshalb, weil unser Engagement hauptsächlich idealistische Beweggründe hatte, denn die dafür abrechenbaren Gebührenpositionen waren kaum kostendeckend. (Außendienst ist teuer!)

Da das gleiche Problem - so ist anzunehmen - viele Praxen und Alten- und Pflegeheime betraf, sah sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung veranlaßt, eine systematische und kontinuierliche Betreuung der Heimbewohner bei Rechtssicherheit für die sich engagierenden Zahnarztpraxen zu ermöglichen.
Mit Wirkung vom 1.4.2014 wurden für derartige Behandlungen eigene Abrechnungsnummern mit einer etwas besseren Bewertung geschaffen, die dann zur Anwendung kommen dürfen, wenn mit der betreffenden Einrichtung zuvor ein Kooperationsvertrag geschlossen wurde, in dessen Rahmen unter Berücksichtigung des Prinzips der freien Arztwahl die systematische und kontinuierliche Betreuung von Heimbewohnern wieder möglich wurde mit dem Ziel der Verbesserung der Mundgesundheit der Heimbewohner und damit verbundener Erhöhung ihrer Lebensqualität.
Nach Bekanntgabe dieser Möglichkeit wurden von unserer Praxis zügig Kooperationsverträge mit der Seniorenresidenz Grasleben und dem DRK- Heim Mariental- Horst geschlossen, um die Lücke der Betreuung nicht noch größer werden zu lassen.
 
Vor Ort können nun bei jedem Heimbewohner, der dies wünscht, regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen erfolgen und Behandlungen geplant werden, sofern nötig.
Zugleich erhalten Bewohner und/oder Pflegepersonal Instruktionen und Anleitung zur Zahn- und Prothesenpflege. Die notwendigen Maßnahmen werden in Pflegeplänen notiert, die in der Pflegeeinrichtung verbleiben und jeder Pflegekraft unabhängig von Dienstplänen und Arbeitseinteilung zur Verfügung stehen, so daß eine individuelle Mund- und Prothesenhygiene stets gewährleistet ist.

Obwohl die bürokratischen Hürden, die überwunden werden mußten, bevor die neuen Abrechnungsnummern von uns angewendet werden durften, enorm waren, hat sich erwiesen, daß damit seit langer Zeit in der gesetzlichen Steuerung der Zahnmedizin in Deutschland in einem Teilbereich eine echte Verbesserung eingetreten ist.